CLEVERCAMP CAMPINGURLAUB -AGB
I. EIGENE LEISTUNGEN
1. LEISTUNGSANGEBOT UND LEISTUNGSINHALT
Clevercamp Hamburg,Hamburg, (im Folgenden: „Clevercamp“), bietet Ihnen als Vertragspartner und Reisenden (im Folgenden: „Reisender“), eine Unterkunft in Form von Caravans, Bungalows und Zelten auf Campingplätzen in verschiedenen Ländern Europas. Der Leistungsinhalt ergibt sich aus den gültigen Katalogen, bestehend aus der Leistungsbeschreibung sowie der gültigen Preisliste. Die Leistungsbeschreibung trägt den Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes Rechnung. An- und Abreise sind eigene Angelegenheiten des Reisenden, sofern Clevercamp nicht die An- und Abreise mit der Unterkunft als Pauschalreise anbietet.
2. ANMELDUNG UND ABSCHLUSS DES VERTRAGES
Mit der Buchungsanmeldung bittet der Reisende Clevercamp um Abgabe eines Angebots. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch vorgenommen werden. Clevercamp schickt dem Reisenden dann umgehend eine Reservierungsbestätigung/ Rechnung zu, die als verbindliches Angebot zu verstehen ist. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reisenden zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form und kann auch stillschweigend dadurch erfolgen, dass der Reisende die in der Reservierungsbestätigung vorgesehene Anzahlung leistet. Der Reisende ist Vertragspartner für Buchungen durch ihn, die dritte Personen betreffen, sofern er nicht im Namen und in Vollmacht Dritter auftritt.
3. BUCHUNGS- UND RESERVIERUNGSUNTERLAGEN
Mit der Reservierungsbestätigung/Rechnung erhält der Reisende Angaben über
a) Buchungsnummer
b) Datum des Eingangs der Buchung bei Clevercamp
c) Reiseziel/Campingplatz
d) An- und Abreisetag sowie Aufenthaltsdauer je Campingplatz
e) Preis für gebuchte Unterkunft
f) vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden
4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sämtliche im Katalog von Clevercamp genannten Preise gelten für die ausgewiesene Gültigkeitsdauer des Katalogprogramms sowie seiner gültigen Preisliste. Mit der Reservierungsbestätigung/Rechnung erhält der Reisende die Aufforderung, innerhalb von zwei Wochen eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu zahlen. Wird die Anzahlung nach Abschluss des Reisevertrages nicht fristgemäß bezahlt, ist Clevercamp berechtigt, nach ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist für die Zahlung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit den Stornierungskosten, wie sie in Nr. 5 der Bedingungen beschrieben sind, zu belasten. Die Restzahlung ist in jedem Fall 50 Tage vor Ankunft am gebuchten Campingplatz und vor Übernahme der Unterkunft zahlbar und fällig. Bucht der Reisende die Reise später als 40 Tage vor Reisebeginn, so ist der gesamte Reisepreis nach der Buchung fällig, Der Buchende kann die Unterkunft nur gegen Nachweis der vollen Bezahlung beziehen. Aus organisatorischen Gründen im Interesse des Reisenden müssen Restzahlungen spätestens am 40. Tag vor Reiseantritt bei Clevercamp eingegangen sein. Bitte bedenken Sie, dass Überweisungen bis zu 10 Tage dauern können. Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden nach Wahl unverzüglich nach Eingang der Restzahlung zugesandt oder gegen Zahlung im Büro von Clevercamp in Hamburg ausgehändigt. Die Buchungsbestätigung/Rechnung wird Ihnen per Post oder auf elektronischem Weg zugesendet.
5. RÜCKTRITT DES REISENDEN/UMBUCHUNG
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Entscheidend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Clevercamp. Bei Rücktritt kann Clevercamp eine pauschale Entschädigung in folgender Höhe verlangen:
a) bis zum 43.Tag vor der Ankunft 10% des Reisepreises
b) ab dem 42. Tag vor der Ankunft 50% des Reisepreises
c) ab dem 28. Tag vor der Ankunft 75% des Reisepreises
d) ab dem 3. Tag vor der Ankunft 90% des Reisepreises
Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass in dem Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von Clevercamp in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. Andererseits ist Clevercamp auch seinerseits berechtigt, an Stelle der vorgenannten Prozentsätze, eine nach §651i Absatz 2 Satz 2 und 3 berechnete höhere Entschädigung zu verlangen. Umbuchungen einer gebuchten Reise sind nicht möglich. Dem Reisenden steht es allerdings frei, vom Reisevertrag nach den vorstehenden Regelungen jederzeit zurückzutreten. Sollte sich für den Reisenden die Notwendigkeit einer Änderung oder Umbuchung ergeben, ist Clevercamp bei Verfügbarkeit freier Kapazitäten gern bereit über individuell abweichende Vereinbarungen zu sprechen. Für Einzelheiten sollte sich der Reisende direkt an Clevercamp wenden.
6. HAUSORDNUNG DES CAMPINGPLATZES, KÜNDIGUNGSRECHT VON CLEVERCAMP
Campingplatznutzer sind gehalten, die ausgehängten und allen zugängliche Hausordnung des Campingplatzes zu beachten. Clevercamp kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung die Ferienreise nachhaltig stört oder sich so sehr vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages, insbesondere auch im Interesse der anderen Mitbenutzer der Campinganlage, gerechtfertigt ist. Dieses Kündigungsrecht besteht nach einer entsprechenden Abmahnung auch dann, wenn die Störung von einer mitreisenden Person ausgeht, für die der Reisende den Vertrag im eigenen Namen geschlossen hat. Bei einer fristlosen Kündigung behält Clevercamp den Anspruch auf den Reisepreis, wird zu Gunsten des Reisenden aber ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die Clevercamp aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Clevercamp behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären. Außerdem kann Clevercamp nach Vertragsabschluß Änderungen einzelner Reiseleistungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vornehmen, die notwendig werden und die von Clevercamp nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Solche Änderungen führen nicht zu Gewährleistungerechten des Reisenden, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den wesentlichen Leistungsinhalt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Clevercamp hat insbesondere das Recht, eine gleichwertige Ersatzleistung auf einem Campingplatz zu stellen. Clevercamp wird den Reisenden über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Sollte Clevercamp wesentliche Reiseleistungen der Gestalt ändern, die der Reisende nicht zu akzeptieren bereit ist und sich hieraus ein Reisemangel ergeben sollte, so gelten die gesetzlichen Gewährleistungsund die Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. hierzu auch Ziffer 8 und 9 dieser AGB).
8. GEWÄHRLEISTUNG
Für eventuelle Gewährleistungsansprüche des Reisenden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dabei hat der Reisende folgendes zu beachten: Der Reisende hat auftretenden Mängel unverzüglich dem in den Reiseunterlagen genannten Verantwortlichen vor Ort oder der Clevercamp Zentrale in Hamburg unter der Telefonnummer: 040 - 789 42 212 anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Clevercamp innerhalb einer vom Reisenden bestimmten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§651e BGB) den Vertrag kündigen. Die Festlegung einer Frist ist nicht notwendig, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Clevercamp verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Eventuelle Gewährleistungsansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Clevercamp, Billstr. 28 in
20539 Hamburg anzuzeigen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
9. HAFTUNG
Clevercamp haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf das dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Clevercamp-Mitarbeitern verursacht wurde oder soweit Clevercamp für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen Clevercamp gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Clevercamp bei Sachschäden bis 4.000,00 €; Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
10. VERJÄHRUNG
Ansprüche des Reisenden nach den §§651c bis 651f. BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Für die Berechnung von Verjährungsbeginn, Hemmung und Neubeginn gelten die gesetzlichen Regelungen.
11. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- SOWIE GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Für Deutsche ist für die im Prospekt angebotenen Länder ein für die gesamte Reisezeit gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Für Kroatien muss dieser noch mindestens drei Monate gültig sein. Kinder brauchen einen gültigen Kinderausweis oder einen Kindereintrag im Reisepass der Eltern. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist für die Einhaltung aller zur Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch Clevercamp bedingt sind.
12. ALLGEMEINES
Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.